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Die Höhe der Vergütung und die konkrete Ausgestaltung der rechtlichen Regelung soll nach dem Willen der Linksfraktion von einem Gremium mit Vertretern der betroffenen Verbände und Institutionen sowie ausgewählten Künstler beraten werden. Bis zur Umsetzung der Änderungen des Urheberrechts soll der Bund eine verpflichtende Ausstellungsvergütung in die Förderkriterien für die vom Bund geförderten Einrichtungen und Projekte aufnehmen und die dafür nötigen Mittel bereitstellen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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