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Wie die Regierung erläutert, hatte das Bundesinnenministerium „als eine der ersten Konsequenzen aus der Aufdeckung der Zwickauer Zelle, die sich als ,Nationalsozialitischer Untergrund‘ (NSU) bezeichnete“, die Einrichtung des GAR unter gemeinsamer Geschäftsführung des Bundeskriminalamtes und des Bundesamtes für Verfassungsschutz beschlossen und die Länder aufgefordert, sich mit ihren jeweiligen Landeskriminalämtern und Landesämtern für Verfassungsschutz zu beteiligen. Daneben seien die Bundespolizei, Europol, der Bundesnachrichtendienst, der Militärische Abschirmdienst und der Generalbundesanwalt im GAR vertreten.
Primäres Ziel sei die „Stärkung der behördenübergreifenden Zusammenarbeit auf der Basis des geltenden Rechts, insbesondere aufgrund der jeweils geltenden Übermittlungsvorschriften“, heißt es in der Antwort weiter. Zwischen Polizei- und Verfassungsschutzbehörden sollten der Informationsfluss verbessert und operative Maßnahmen reibungsloser koordiniert werden.
Die Behördenvertreter treffen sich hierzu den Angaben zufolge in einem zweimal wöchentlich tagenden Plenum sowie in fest eingerichteten Arbeitsgruppen. Dort würden je nach thematischer Ausrichtung „Erkenntnisse ausgetauscht, bestimmte Erscheinungsformen und Gefährdungspotenziale des Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus näher analysiert; aber auch konzeptionelle Arbeiten wie zum Beispiel die Entwicklung neuer Aufklärungs- und Bekämpfungsansätze geleistet“.
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