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In der Unterrichtung heißt es, die für Straßenbau zuständigen Bauverwaltungen hätten die Vergabeerleichterungen gleich abgelehnt. Im Hochbau und im Bereich des Wasserstraßenbaus sei von diesen Möglichkeiten Gebrauch gemacht worden, ohne sie jedoch vollständig zu nutzen. Zum Ergebnis schreiben die Prüfer: „Der Bundesrechnungshof konnte nicht feststellen, dass die Bauverwaltungen durch die Ausweitung nicht öffentlicher Vergabeverfahren die Dauer der Verfahren entscheidend verkürzen und damit die Bauvorhaben beschleunigen konnten.“ In der Regel beanspruche bei Baumaßnahmen die Vergabe im Vergleich zur Vorbereitung, Planung und Bauausführung einen ohnehin geringen Zeitanteil. „Der Bundesrechnungshof sieht daher in einer vermehrten Nutzung nicht öffentlicher Verfahren kein geeignetes Instrument, um investive Vorhaben nennenswert zu beschleunigen“, so das Fazit der Prüfer.
Andererseits hätten die Vergabeerleichterungen den Wettbewerb deutlich eingeschränkt. Der erhöhte Anteil nicht öffentlicher Verfahren habe es weniger Unternehmen als zuvor ermöglicht, am Wettbewerb teilzunehmen. Im Hochbau sei die Zahl der Angebote im Vergleich zu früheren Jahren um zwölf Prozent und im Wasserstraßenbau um 15 Prozent zurückgegangen. Außerdem könne die Ausweitung der nicht öffentlichen Ausschreibungen zu erhöhten Korruptions- und Manipulationsrisiken führen.
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