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Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, gestattete der Ermittlungsrichter im vergangenen Jahr dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof neun Funkzellenabfragen. Entsprechende Datenauswertungen aus den Jahren 2007 bis 2010 lägen nicht vor, da Funkzellenabfragen nicht gesondert statistisch erfasst würden und die zu Grunde liegenden Daten bereits gelöscht worden seien. Funkzellenabfragen seien beispielsweise im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die Mitglieder der „Düsseldorfer Zelle“ sowie im Zusammenhang mit den Brandanschlägen auf die Deutsche Bahn ab dem 10. Oktober 2011 im Raum Berlin und Brandenburg erfolgt.
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