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Durch eine Optimierung des Luftraum- und des Verkehrsflussmanagements sowie durch eine Harmonisierung der bestehenden nationalen Systeme und Verfahren sollen „erhebliche“ Leistungsverbesserungen und eine Steigerung der Kapazitäten in der Flugsicherheit erreicht werden, heißt es im Gesetzentwurf.
In dem Vertrag ist die Schaffung eines gemeinsamen „Funktionalen Luftraumblocks Zentraleuropa“ bis zum 4. Dezember 2012 vorgesehen. Die Souveränität der beteiligten Staaten und die staatliche Verantwortung für die Flugsicherung soll dabei im vollem Umfang erhalten bleiben. Der Vertrag verpflichtet laut Gesetzentwurf die Flugsicherungsorganisation jedoch dazu, ihre Zusammenarbeit zu intensivieren, damit der neue Luftraum künftig zumindest funktional wie ein einheitlicher Luftraum in Erscheinung treten könne.
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