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Die „Bild am Sonntag“ hatte am 12. Februar berichtet, das BKA habe im Rahmen der Ermittlungen zur Neonazi-Mordserie Daten eines sichergestellten Mobiltelefons eines Beschuldigten löschen lassen und die ausgewerteten Daten nicht in das Ermittlungsverfahren eingebracht. Dazu betonte der Ministeriumsvertreter, es sei kein Beweismittel verloren gegangen. Die Löschung sei rechtmäßig gewesen und habe ein Standardverfahren dargestellt. Auch stimme es nicht, dass es keinen Eintrag in den Ermittlungsakten gebe. Ferner seien die Mobiltelefone beim BKA gelagert.
Wie der Ministeriumssprecher erläuterte, wurden die Daten durch die Bundespolizei im Beisein einer BKA-Vertreterin ausgelesen und dann dem BKA übergeben. Nach seinen Worten sollte die Bundespolizei die Daten löschen, nachdem das BKA signalisiert hatte, die Daten einwandfrei gespeichert zu haben. Diese Forderung sei auch mit dem Generalbundesanwalt abgestimmt. Es handele sich um einen „ganz normalen Amtshilfevorgang“. Auch gebe es noch keinen abschließenden Auswertungsbericht, sondern nur einen vorläufigen, der üblicherweise nicht zu den Ermittlungsakten des Generalbundesanwalts gegeben werde. Nachgegangen sei man auch dem Gerücht, das BKA wolle Informanten im Umfeld der Neonazi-Zelle schützen wollen. Dies habe sich nicht bestätigt.
Die CDU/CSU-Fraktion dankte dem Ministerium für die „umfassende Darstellung“, die den Sachverhalt kläre. Sie warf die Frage auf, ob das Ministerium presserechtlich auf die offenkundige Falschmeldung reagieren wolle. Die SPD-Fraktion dankte ebenfalls für die Aufklärung und erkundigte sich, wie das Blatt an die Email einer BKA-Mitarbeiterin an einen Bundespolizisten gekommen sei. Sie mahnte, einen Datenabfluss künftig zu verhindern. Aus der Fraktion Die Linke wurde darauf verwiesen, dass man einer Stellungnahme zu dem Zeitungsbericht die Voraussetzung „Wenn es stimmen sollte“ vorangestellt habe. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sagte mit Blick auf den Zeitungsbericht, dessen ganze Kommentierung sei „in die Irre“ gegangen.
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