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Somit soll in Zukunft den Herstellern die Verantwortung dafür zugewiesen werden, dass die Fahrzeuge der Bahn bei der Inbetriebnahme sicher sind. Die Verantwortung dafür liegt bisher beim Betreiber. Außerdem soll mit dem Gesetzentwurf eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen werden, durch die dem Eisenbahn-Bundesamt die Festlegung von technischen Einzelheiten für Planung, Bemessung und Konstruktion von Betriebsanlagen der Eisenbahn des Bundes übertragen werden kann. Mit einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP wurde auf Anregung des Bundesrates eine Regelung zur Lärmkartierung in den Gesetzentwurf aufgenommen.
Die Sprecher aller Fraktionen betonten, dass das Gesetz „richtig und sinnvoll“ sei. Dadurch gebe es in Zukunft mehr Rechtssicherheit. Der Bundestag will abschließend am Donnerstag über den Gesetzentwurf entscheiden.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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