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Die SPD-Fraktion wollte mit der Gesetzesänderung erreichen, dass Anbieter von Telemediendiensten sogenannte Cookies nur mit Einwilligung ihrer Kunden auf deren Computern speichern dürfen. Zur Begründung verweist die SPD-Fraktion auf eine EU-Richtlinie, nach der Deutschland verpflichtet gewesen wäre, den Einwilligungsvorbehalt bereits bis spätestens Mai des vergangenen Jahres einzuführen.
Bisher muss der Diensteanbieter nur über das Setzen von Cookies unterrichten. Vor der durch Cookies ermöglichten Profilbildung sei der Kunde bisher nur durch eine Widerspruchslösung nach dem Telemediengesetz geschützt, hatte die SPD-Fraktion argumentiert. Danach könne ein Diensteanbieter zu Zwecken der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung der Telemedien Nutzungsprofile bei Verwendung von Pseudonymen erstellen, wenn der Kunde nicht widerspreche.
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