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Das Neuner-Gremium ist Bestandteil des im Oktober geänderten Stabilisierungsmechanismusgesetzes (StabMechG). In dem Gesetz verpflichtet sich Deutschland auf Gewährleistungszahlungen in Höhe von 211 Milliarden Euro im Rahmen der EFSF. Das Gesetz regelt aber auch die Beteiligungsrechte des Bundestages neu. Danach bedürfen Entscheidungen des deutschen Vertreters in der EFSF grundsätzlich der Zustimmung des Bundestages. In Fällen besonderer Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit sollte dieses Beteiligungsrecht von einem Sondergremium ausgeübt werden.
Kaufmann betonte, dass das Gericht keinesfalls die Einrichtung von Sondergremien als solches untersagt habe. Vielmehr habe es klargestellt, dass es zum Selbstorganisationsrechts des Parlaments gehöre, Untergremien zur selbständigen und plenarersetzenden Wahrnehmung von Aufgaben einzusetzen. Bei der Beschränkung der Statusrechte von Abgeordneten müsse jedoch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. In seiner politischen Dimension hätte das Bundesverfassungsgericht also die Selbstorganisationsrechte des Bundestages gestärkt, so seine Schlussfolgerung.
Als schwieriger erweise sich die Interpretation des Urteils in Bezug auf dessen konkrete politische Handlungsanleitung. Diese Auffassung vertrat nicht nur Kaufmann, sondern auch die Mehrheit der anwesenden Abgeordneten aller Fraktion. Kaufmann betonte, dass das Urteil „eine Fülle von Gestaltungsmöglichkeiten“ biete. So könne man beim Neuner-Gremium bleiben, mit veränderten Zuständigkeiten. Es sei aber auch denkbar, das Gremium durch den Haushaltsausschuss zu ersetzen. Die Frage, ob man das Neuner-Gremium nur für die eine Aufgabe, nämlich die Entscheidung über den Ankauf von Staatsanleihen, brauche, warf auch die Unionsfraktion in den Raum. Bündnis 90/Die Grünen, die FDP und Die Linke betonten, es sei nicht ganz eindeutig, welche „politische Handhabbarkeit“ sich aus dem Urteil ableiten lasse. Die SPD appellierte daran, künftig Veränderungen bei den Gestaltungsrechten des Bundestages gemeinsam mit allen Fraktionen zu treffen.
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