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Bei Personen, die eine Straftat begangen hätten, die die Anordnung der Sicherungsverwahrung rechtfertigen würde, sollte das Gericht die nachträgliche Therapieunterbringung anordnen, erklären die Sozialdemokraten. Dies sei immer dann der Fall, wenn nach der Verurteilung Tatsachen erkennbar würden, wonach bei dem Betreffenden eine psychische Störung vorliege und aus konkreten Umständen in seiner Personen oder seinem Verhalten eine hochgradige Gefahr abzuleiten sei, dass infolge dieser Störung schwerste Gewalt- oder Sexualstraftaten begangen werden, erklärt die SPD. Bis Mai 2013 hat die Bundesregierung Zeit für die Neuregelung.
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