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Wie die Regierung erläutert, sieht das Abkommen die uneingeschränkte Zahlung von Renten in den anderen Staat vor. Die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch könnten durch Zusammenrechnung der in beiden Staaten zurückgelegten Versicherungszeiten erfüllt werden, heißt es in der Vorlage weiter. Der Gesetzentwurf, gegen den der Bundesrat keine Einwendungen erhoben hat, sieht die Zustimmung des Bundestages zu dem Abkommen und einer entsprechenden Durchführungsvereinbarung vor.
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