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Zur Begründung verweist die Fraktion darauf, dass der verfassungsrechtliche Status von Bundestagsabgeordneten gebiete, dass diese „im Grundsatz vor geheimdienstlicher Informationssammlung und Überwachung geschützt sein müssen“. Nur in ganz besonderen Fällen könnten Ausnahmen davon zugelassen werden, wenn „Geheimdienste bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Abgeordnete – möglicherweise sogar mit nachrichtendienstlichen Mitteln – überwachen wollen“. Dies erfordere „jedenfalls zuvor eine konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages“.
Eine Beobachtung oder Überwachung von Abgeordneten soll der Vorlage zufolge grundsätzlich nicht ohne Genehmigung durch ein parlamentarischen Gremium stattfinden. Als hierfür zuständiges Gremium kämen das Bundestagspräsidium oder die Obleute-Runde des Immunitätsausschusses in Betracht.
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