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Mit diesen Änderungen der mietrechtlichen Vorschriften soll das soziale Mietrecht in Deutschland weiterentwickelt und ein wirksamer gerechterer Interessenausgleich zwischen Mietern und Vermietern erreicht werden, schreibt die Fraktion in dem Entwurf zur Begründung. Dazu sollen ebenfalls die Mieterhöhungsmöglichkeiten und die Modernisierungsumlagen reduziert werden.
Der Rechtsausschuss lehnte den Gesetzentwurf am Mittwochvormittag mit den Stimmen der Regierungskoalitionen gegen die Stimmen der Antragsteller und der SPD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.
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