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Der Bundesrechnungshof erkannte zwar die besonderen Gegebenheiten kleiner Betriebe an, war jedoch andererseits überzeugt, dass der nach Durchschnittssätzen ermittelte Gewinn die tatsächlichen Einkünfte nicht realitätsnah wiedergibt. Daher wurde eine vereinfachte Gewinnermittlung auf Basis der tatsächlichen Betriebseinnahmen empfohlen. Die Ausgaben müssten nicht gesondert aufgezeichnet, sondern könnten nach einem pauschalen Anteil von den Einnahmen abgezogen werden.
Die Linksfraktion erklärte, es müsse in diesem Zusammenhang auch die Versteuerung von Erträgen aus dem Tourismus durch kleine landwirtschaftliche Betriebe geklärt werden. Die CDU/CSU-Fraktion sprach sich dafür aus, das Thema in nächster Zeit zu behandeln. Ein Sprecher erinnerte daran, dass kleine Landwirte keine Großverdiener seien und auch nicht mit neuer Bürokratie überzogen werden dürften.
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