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Zu dessen Eckpunkten soll der Vorlage zufolge die Pflicht der Tarifpartner gehören, „alle zukünftigen und innerhalb einer gewissen Frist alle bestehenden Tarif- und Firmentarifverträge auf Entgeltdiskriminierungen in eigener Verantwortung“ zu überprüfen. Gleiches solle für die Entgeltregelungen von tarifungebundenen Betrieben gelten. Ergeben die Überprüfungen, dass Tarifverträge, nichttarifliche Entgeltregelungen sowie die Umsetzungspraxis vor Ort Diskriminierungen enthalten, sollen diese laut Antrag innerhalb einer festgelegten Frist beseitigt werden müssen. Zu den weiteren Eckpunkten des geforderten Gesetzentwurfs zählt unter anderem eine verbindliche Durchsetzung des Grundsatzes „gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“. Dazu müssten im Gesetz angemessen hohe Sanktionen für den Fall verankert werden, dass der Pflicht nach Überprüfung und Beseitigung von Diskriminierungen nicht nachgekommen wird.
Ferner soll nach dem Willen der Fraktion unter anderem ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz reformiert werden, um wirksamer gegen Entgeltdiskriminierung vorgehen zu können.
Zur Begründung verweisen die Abgeordneten darauf, dass Frauen in Deutschland durchschnittlich pro Stunde 23 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen verdienten. Rund 81 Prozent der Betriebe im Westen und 64 Prozent im Osten bezahlten Frauen weniger Gehalt als Männern. Damit sei Deutschland bei der Entgeltgleichheit „seit Jahrzehnten zusammen mit Tschechien, Österreich und der Slowakei Schlusslicht in Europa“.
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