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Dies erklärte sie in ihrer Antwort (17/8733) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/8505).
Im ersten Nationalen Verkehrslärmschutzpaket vom 2. Februar 2007 schätzte die Bundesregierung den Gesamtbedarf an Mitteln, die für Lärmsanierungen zur Verfügung stehen, auf 2,5 Milliarden Euro „Bei Angleichung der Auslösewerte für die Lärmsanierung an Bundesfernstraßen an die Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung stiege der Mittelbedarf für die Lärmsanierung auf 3,9 Milliarden Euro.“, heißt es in der Antwort weiter.
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