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Diese Regelung sei eingeführt worden, um Zwangsehen zu verhindern, heißt es in der Vorlage weiter. Allerdings fehlten bislang empirische Belege dafür, dass dieses Ziel durch das Erfordernis des Spracherwerbs vor Einreise erreicht wird. Demgegenüber seien zahlreiche Fälle dokumentiert, „in denen es Ehepartnern in freiwillig geschlossenen Ehen langfristig unmöglich ist, die eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland zu leben“. Deshalb solle das Erfordernis des Sprachnachweises vor Einreise aufgehoben werden. Beibehalten werden sollen dagegen dem Entwurf zufolge die geltenden Regelungen, wonach der nachziehende Ehepartner bei fehlenden Sprachkenntnissen nach der Einreise nach Deutschland einen Integrationskurs besuchen muss.
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