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Weiter argumentieren die Abgeordneten, die Fünfprozentklausel führe dazu, „dass mitunter drei Millionen abgegebene Stimmen und Parteien, die bis zu einer Million Stimmen auf sich vereinen, völlig unberücksichtigt bleiben“. Ein nicht unerheblicher Teil der Bevölkerung werde somit im Parlament nicht repräsentiert. Die Sperrklausel verfälsche zudem den wahren Wählerwillen, indem sie die Wähler zu taktischem Wahlverhalten veranlasse. Eine Abschaffung der Fünfprozentklausel würde zu einer „Belebung der politischen Landschaft führen und dem vom Bundesverfassungsgericht mehrfach bekräftigten Prinzip der Erfolgswertgleichheit der Stimmen vollauf Rechnung tragen“.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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