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Seit dem Völkermord in Ruanda und den Massakern in Srebrenica habe die internationale Gemeinschaft die Notwendigkeit einer „Responsibility to Protect“ - einer internationalen Schutzverantwortung zur Verhinderung massiver und systematischer Menschenrechtsrechtsverbrechen - erkannt und im Abschlussdokument des UN-Gipfels im Jahr 2005 expliziert anerkannt. Demnach gebe es eine Primärverantwortung der Staaten, ihre Bevölkerung vor Völkermord, Kriegsverbrechen, systematischer Gewalt gegen Minderheiten und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu schützen. Könne oder wolle ein Staat dies nicht leisten, ginge diese Schutzverantwortung auf die internationalen Gemeinschaft über, erläutert die SPD-Fraktion in ihrem Antrag.
Deutschland engagiere sich für den Aufbau und die Ausbildung von zivilen Kräften in Polizei und Justiz in Krisenregionen und habe in diesem Bereich ein hohes Ansehen. Mit dem 2004 verabschiedeten Aktionsplan „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ nehme Deutschland zudem eine Führungsposition in diesem Bereich ein. Diese Dynamik sei mittlerweile jedoch abgeflacht, kritisieren die Sozialdemokraten und fordern die Bundesregierung auf, mit einem Eintreten für das Prinzip der Schutzverantwortung international „politische Führungsstärke zu beweisen“. Konkret schlagen die Abgeordneten unter anderem die Etablierung eines Frühwarnsystems für Menschenrechtsverletzungen vor und fordern, die Schutzverantwortung als „Schwerpunkt für Instrumente der deutschen Entwicklungszusammenarbeit“ festzulegen.
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