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Der Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) wurde im Jahr 1957 durch die Römischen Verträge beschlossen. Ziel der eigenständigen Organisation, die mit der Europäischen Union sämtliche Organe teilt, ist es zur Bildung und Entwicklung von Kernindustrien in Europa beizutragen, um „sicherzustellen, dass alle Mitgliedstaaten von der Entwicklung der Atomenergie profitieren“ können. Hintergrund der Gründung war der in den 1950er Jahren herrschende Mangel an Energieträgern. Die sechs Gründungsstaaten sahen zum damaligen Zeitpunkt in der Kernenergie eine Chance, die Unabhängigkeit in der Energieversorgung zu erreichen. Mit dem Euratom-Vertrag beschlossen sie, auf den verschiedensten Gebieten wie etwa Forschung und Entwicklung, einheitlichen Sicherheitsnormen, gemeinsamen Investitionen und dem Schutz von zivilen Kernmaterial zusammenzuarbeiten.
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