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Im Zusammenhang mit den Aufmärschen der „Unsterblichen“, an denen sich überwiegend Personen aus dem neonazistischen Spektrum beteiligten, seien Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz eingeleitet worden, schreibt die Regierung weiter. Die Sicherheitsbehörden verfolgten das Phänomen dieser Aufmärsche mit „besonderer Aufmerksamkeit“. Im Gemeinsamen Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus seien „Aufmärsche und Veranstaltungen im Kontext zu ,Die Unsterblichen‘ bereits mehrfach Thema der Lagebesprechungen“ gewesen.
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