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Die Bundesregierung räumt ein, dass der Begriff „Ökostrom“ jedoch rechtlich weder geschützt sei noch gebe es eine allgemeine rechtliche Definition. Die Kennzeichnung von Stromprodukten soll nach Ansicht der Regierung „von den Marktteilnehmern selbst geregelt werden“, heißt es in dem Papier. Die Regierung weist darauf hin, dass die Kennzeichnung von Strom durch die Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verbessert wurde, um etwa die Doppelvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien zu verhindern.
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