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Die Grünen wollen ferner die Richtlinien für die Strafverfahren und das Bußgeldverfahren von 1970 dahingehend ändern, dass klargestellt wird, dass bei „Mischantragsdelikten“, die durch Menschenfeindlichkeit motiviert sind, das „besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung“ in der Regel zu bejahen ist. Angesichts der Tatsache, dass vorurteilsmotivierte Straftaten dem freiheitlich demokratisch verfassten Gemeinwesen widersprächen, würden einige Opfer aus Angst oder Scham keinen Strafantrag stellen.
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