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So sei es etwa gelungen, die Einbeziehung der bisher keinerlei rüstungskontrollpolitischen Regelungen unterliegenden substrategischen Nuklearwaffen in den weiteren Abrüstungsprozess auf die internationale Tagesordnung zu setzen, schreibt die Bundesregierung weiter. Ferner sei es ihrem „konsequenten Engagement“ zu verdanken, dass das globale Nichtverbreitungsregime insgesamt gestärkt werde.
Dies gelte insbesondere im Rahmen der E3+3-Bemühungen (Deutschland, Frankreich, Großbritannien, USA, Russland und China) gegenüber der vom iranischen Nuklearprogramm ausgehenden Proliferationsgefahr. Gemeinsam mit ihren Partnern beobachte und bewerte die Bundesregierung kontinuierlich die Wirkung der gegenüber Iran verhängten Sanktionen auf UN- und EU-Ebene. Es sei festzustellen, dass die Sanktionen die Beschaffungen für das iranische Nuklear- und Raketenprogramm erschweren.
Für die Wirksamkeit der Maßnahmen spreche, dass die Regierung in Teheran versuche die Sanktionen zu umgehen. In jüngster Zeit fordere sie zudem eine Aufhebung der Sanktionen, nachdem sie diese bisher stets als völlig bedeutungslos dargestellt habe.
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