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Die Experten widersprachen mit ihren Ausführungen der Auffassung von Bundesregierung und Bundesrat (17/7368), dass die aus der Europaratskonvention entstehenden Verpflichtungen Deutschlands bezüglich Aufenthalts- und asylrechtlicher Bestimmungen bereits im nationalen Recht verwirklicht seien. Auch die SPD-Fraktion fordert in einem Antrag (17/8156) eine Reihe von Nachbesserung im deutschen Recht zu Gunsten der Opfer.
Nachbesserung wurden von den Experten übereinstimmend auch bei der sogenannten Alimentierung von Opfern gefordert – vor allem bei der medizinischen und therapeutischen Betreuung. Auch könne es nicht ausschlaggebend sein, ob das Opfer aus einem EU-Staat oder einem Drittstaat stamme. Dies sei eine „weitere Diskriminierung“ der Opfer, kritisierte Dünder-Özdogan. Auch Kalthegener argumentierte, dass der Zugang zu therapeutischer und medizinischer Versorgung nicht abhängig gemacht werden dürfe von der voraussichtlichen Länge eines Strafverfahrens und eines daran gekoppelten Aufenthaltsrechtes. Rabe plädierte zudem dafür, dass die Entschädigung von Opfern von Ausbeutung verbessert werden müsse. Gerade Opfer aus Drittstaaten könnten ihre Ansprüche, die ihnen wegen der zwangsweise geleisteten Arbeit zustehen, schon deshalb nicht einklagen, weil sie Deutschland wieder vorzeitig verlassen müssten.
Die Sachverständigen wiesen zudem auf die Probleme in der Praxis hin. Zum einen würden die Opfer von den Behörden zu spät oder unzureichend über ihre rechte informiert, beklagte Schwester Ackermann. Zudem fehle es bei vielen Ermittlungsbeamten aber auch Richtern an der nötigen Sensibilität im Umgang mit Opfern von sexueller Ausbeutung.
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