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Mit der Neuregelung würden die Behandlungen in das System der Krankenhausfinanzierung eingebunden. Der Gesetzentwurf legt zugleich die Grundlagen für eine systematische Qualitätssicherung in der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung. Der Gemeinsame Bundesausschuss - das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen - wird darin verpflichtet, in seinen Richtlinien erforderliche Maßnahmen zur Sicherung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität einschließlich Indikatoren zur Beurteilung der Versorgungsqualität für diesen Bereich festzulegen.
Das neue Entgeltsystem soll den Angaben zufolge im Rahmen eines lernenden Systems mit einer vierjährigen Einführungsphase (budgetneutrale Phase) und einer fünfjährigen Überführungsphase (Konvergenzphase) bis zum Jahr 2022 eingeführt werden. In den ersten beiden Jahren der Einführungsjahren 2013 und 2014 können laut Gesetzentwurf die psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen das neue Entgeltsystem auf freiwilliger Grundlage einführen. Mit der langen Umstellungsphase werde den Einrichtungen ausreichend Zeit gegeben, sich auf die künftige Veränderung ihres Erlösbudgets einzustellen, heißt es in der Vorlage. Die langen Zeiträume der Ein- und Überführungsphase trügen auch den noch zu leistenden Entwicklungsarbeiten für das neue Entgeltsystem Rechnung. Das „Leistungsgeschehen“ solle „transparenter“ werden, schreibt die Regierung. Weiter heißt es, die Einführung des neuen Systems habe auf die gesetzliche Krankenversicherung insgesamt keine finanziellen Auswirkungen, da nicht mehr Mittel verausgabt werden als bisher. „Die Mittel werden zwischen den Einrichtungen lediglich stärker leistungsorientiert verteilt“, schreibt die Regierung.
In seiner Stellungnahme begrüßt der Bundesrat den Gesetzentwurf der Bundesregierung grundsätzlich. Die Vorschläge der Länder zielen im Kern darauf ab, „die finanziellen Steuerungsmöglichkeiten eines künftigen Entgeltsystems nicht allein zur Herstellung von mehr Kostentransparenz und zur Kostendämpfung im stationären Sektor zu nutzen, sondern mit geeigneten finanziellen Anreizen auch dem Ziel einer qualitativen Verbesserung der psychiatrischen, psychotherapeutischen und psychosomatischen Gesamtversorgung gerecht zu werden“. Die Regierung lehnt in ihrer Gegenäußerung zwar die meisten Einzelvorschläge ab, sagt aber zugleich zu, den Vorschlag der Länder im laufenden Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss bei den zu beschließenden Maßnahmen zur Versorgungsqualität die Besonderheiten der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung berücksichtigen soll.
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