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Wie es darin weiter heißt, hat die Bundesregierung im Dezember vergangenen Jahres einen Vorbehalt gegen das Europäische Fürsorgeabkommen eingelegt, wonach Zuwanderer aus den 14 EU-Ländern, aus Norwegen, Island und der Türkei, die allein zur Arbeitsuche nach Deutschland gekommen sind, keinen Anspruch mehr auf Leistungen nach dem SGB II haben. Dieser Schritt sei „das Gegenteil einer allgemein angestrebten Willkommenskultur zur Anwerbung qualifizierter Arbeitskräfte“, kritisieren die Grünen.
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