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Beim Fiskalpakt verpflichten sich die Vertragsparteien, verbindliche und dauerhafte Regelungen in ihrer innerstaatlichen Rechtsordnung vorzusehen, um ausgeglichene Haushalte zu erreichen. Sofern dieses Ziel nicht eingehalten werden kann, muss ein entsprechender Anpassungspfad eingehalten werden. Mitgliedstaaten, die sich in einem Defizitverfahren befinden, müssen darüber hinaus ein Haushalts- und Wirtschaftspartnerschaftprogramm auflegen, das von Rat und Kommission genehmigt und überwacht wird. Flankiert wird dies durch Regelungen zur Stärkung der wirtschaftspolitischen Koordinierung und Steuerung, heißt es im Vertrag.
Eine nachhaltige Haushaltspolitik und gesunde Staatsfinanzen in den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebietes seien angesichts der umfassenden politischen und volkswirtschaftlichen Abhängigkeiten zwischen diesen Staaten unabdingbar, schreiben die Fraktionen im Gesetzentwurf zur Begründung. Diese seien notwendige Voraussetzungen für Vertrauen in einen handlungsfähigen Staat, dauerhaft günstige Wachstums- und Beschäftigungsbedingungen und den Zusammenhalt der Wirtschafts- und Währungsunion.
Im Laufe der vergangenen Jahre habe sich gezeigt, dass die finanzielle Solidität der Euro-Mitgliedstaaten und das reibungslose Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion durch die im Rahmen von Maastricht vereinbarten Regelungen nicht im ausreichenden Maße gewährleistet würden. Dies könne zu essenziellen Problemen für die betroffenen Mitgliedstaaten, das Euro-Währungsgebiet und die Europäische Union als Ganzes führen.
Deshalb sei es notwendig, die Wirtschafts- und Währungsunion durch neue vertragliche Regelungen zu verstärken, um die Haushaltsdisziplin zu verbessern, gesunde öffentliche Finanzen zu erreichen und eine verstärkte wirtschaftspolitische Koordinierung und Steuerung zu ermöglichen.
Ursprüngliches Ziel sei es gewesen, diese Regelungen durch eine Änderung der Unionsverträge einzuführen. Dies sei derzeit nicht realisierbar, heißt es in dem Gesetzentwurf. Deshalb sollen die von den Staats- und Regierungschefs des Euroraums vom 9. Dezember 2011 vereinbarten inhaltlichen Eckpunkte im Rahmen eines völkerrechtlichen Vertrages umgesetzt werden. Vertragspartner seien die Euro-Mitgliedstaaten sowie acht der zehn übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
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