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Wie die Fraktion schreibt, handelt sich um einen schnell wachsenden Markt. Patienten würden in den Arztpraxen zum Teil durch aggressives Marketing zu den Leistungen gedrängt. Sie würden deutlich häufiger Patienten mit höheren Einkommen angeboten. Dadurch verdichte sich der Eindruck, dass bei der Erbringung dieser Leistung „nicht die medizinische Notwendigkeit im Vordergrund steht, sondern die wirtschaftlichen Interessen“ des Arztes. Für zwei der am häufigsten verkauften Individuellen Gesundheitsleistungen (Glaukom- und vaginales Ultraschallscreening) gebe es keine Anhaltspunkte für einen patientenrelevanten Nutzen. Bei anderen Individuellen Gesundheitsleistungen wie der Colon-Hydro-Therapie würden neben dem fehlenden Patientennutzen sogar gravierende Schäden wie zum Beispiel Darmblutungen berichtet.
Die Bundesregierung soll laut Antrag einen Gesetzentwurf vorlegen, dem zufolge bei Individuellen Gesundheitsleistungen grundsätzlich ein schriftlicher Behandlungsvertrag geschlossen werden muss. Auch sollen die Patienten in einem persönlichen Gespräch umfassend über die Individuelle Gesundheitsleistung aufgeklärt werden und bei solchen Leistungen immer eine schriftliche Rechnung erhalten. Bei Formverstößen wie etwa fehlenden Informationen im Behandlungsvertrag soll der Patient nicht verpflichtet sein, die Rechnung zu zahlen.
Ferner soll der Vorlage zufolge ein Arzt, der eine Individuelle Gesundheitsleistung erbracht hat, für diesen Patienten am selben Tag keine Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen dürfen. Ausnahmen davon sollen vom Patienten selbst nachgefragte spezielle Leistungen wie Reiseimpfungen oder sportmedizinische Untersuchungen sein, heißt es in dem Antrag weiter. Damit solle Patienten ermöglicht werden, die Entscheidung für oder gegen derartige Leistungen „ohne Druck und Zwang zu treffen“.
Zudem soll nach dem Willen der SPD-Fraktion in jeder Arztpraxis, in der solche Leistungen erbracht werden, eine Übersicht über die angebotenen Individuellen Gesundheitsleistungen als Information der Bundesregierung aushängen müssen. Darauf soll angegeben sein müssen, warum die jeweilige Leistung nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten ist. Daneben will die Fraktion in dem Gesetzentwurf unter anderem die Kassen „zu umfassender Aufklärung ihrer Versicherten“ verpflichtet sehen.
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