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Weiter soll die Bundesregierung unter anderem sicherstellen, dass die Entwicklung und Vermarktung von Liegenschaften durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Abstimmung und im Einvernehmen mit den Standortkommunen erfolgt und die freiwerdenden ökologisch besonders wertvollen Flächen zu schützen und zu erhalten, schreiben die Angeordneten. Flächen, bei denen die Beräumung von militärischen Altlasten gegenwärtig nicht finanzierbar ist, sollen als Wildnisfläche zur Verfügung gestellt werden.
Durch die Strukturreform der Bundeswehr und durch das Standortkonzept des Bundesverteidigungsministeriums sollen 31 Standorte aufgegeben und 90 Standorte reduziert werden, heißt es in der Begründung. Die betroffenen Kommunen seien über die rein wirtschaftlichen Auswirkungen der Schließungen hinaus mit Konversionslasten konfrontiert, die ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigen würden. Bisher habe die Bundesregierung kein tragfähiges Konzept vorgelegt, um den betroffenen Kommunen bei der Bewältigung dieser Lasten zu helfen.
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