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Die Linksfraktion kritisiert, dass durch die Gesetzesänderung 1987 das Kurzarbeitergeld für diese „kalt Ausgesperrten“ weggefallen sei. Damit sei den Arbeitgebern „neben der Aussperrung im Streikgebiet, der sogenannten heißen Aussperrung, ein weiteres Kampfmittel gegeben, um die Gewerkschaften in ihren Streikmöglichkeiten zu beschneiden“. Durch die vorgeschlagene Änderung werde die Gesetzesänderung rückgängig gemacht, „kalt Ausgesperrte“ würden wieder Kurzarbeitsgeld enthalten. Laut Antrag ist besonders die IG Metall vom Paragraphen 146 SGB III betroffen, da die von ihr organisierten Branchen stark wirtschaftlich verflochten seien.
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