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Beide Fraktionen zeigen sich in dem Antrag besorgt, „dass eine nicht ausreichende Beschränkung der Aufsichtstätigkeit der ESAs auf ihre harmonisierende Funktion dazu führt, dass der Vielfalt im europäischen Finanzmarkt und insbesondere den mittelständischen Strukturen sowie dem Grundsatz der abgestuften Aufsichtsintensität entsprechend der Risikostruktur des beaufsichtigten Finanzinstituts (Proportionalitätsgrundsatz) nicht angemessen Rechnung getragen wird“. Dies könne zu einer Überregulierung kleiner und ausschließlich regional aktiver Institute führen. „Außerdem ist darauf zu achten, dass die bürokratische Belastung durch das aufsichtsrechtliche Meldewesen verhältnismäßig bleibt“, wird gefordert.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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