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Der Bundestag hatte im Juni 2011 für die Einrichtung einer Interparlamentarischen Konferenz für eine GASP/GSVP der Europäischen Union ausgesprochen. Die GASP/GSVP gehört nach dem Vertrag von Lissabon zur Kernkompetenz der Mitgliedstaaten. Aufgabe der Parlamentarierkonferenz soll es sein, diese Bereiche zu begleiten und zu kontrollieren, ohne eigenständige Rechte zu besitzen. Die Zusammensetzung des Gremiums, hieß es damals in einem Antrag der Fraktionen von Union und FDP (17/5903), soll die Vielfalt der nationalen Parlamente wiederspiegeln und „proportional an den Schlüssel der Parlamentarischen Versammlung des Europarates angelehnt werden“. Einem solchen Vorschlag werden auf der bevorstehenden Tagung der Parlamentspräsidenten-Konferenz vom 19. bis 21. April in Warschau nur noch geringe Chancen eingeräumt. Die EU-Parlamentspräsidentenkonferenz hatte im vergangenen Jahr in Brüssel grundsätzliches Einvernehmen über die Schaffung einer aus Mitgliedern der nationalen Parlamente und dem Europäischen Parlament zusammengesetzten GASP/GSVP-Konferenz erzielt. Dabei war die Frage der Größe der Delegationen offen geblieben.
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