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Zu Hinweisen der Bundesregierung, dass sicherheitstechnische Richtlinien eine öffentliche Nutzung aufgrund der aktuellen Bedrohungslage nicht mehr zulassen würden, schreibt die Fraktion, die Bundesregierung habe zwar die Verantwortung für die Sicherheit der Ministeriumsmitarbeiter: „Trotzdem darf sie sich nicht von einer abstrakten Bedrohungslage in einem solchen Maße einschränken lassen, dass die Öffentlichkeit komplett außen vor bleibt oder die sinnvolle Nutzung von Bundesimmobilien nicht mehr möglich ist.“
Die Fraktion erinnert daran, dass es im Jakob-Kaiser-Haus (dem Abgeordnetenhaus des Deutschen Bundestages) öffentlich zugängliche Ladengeschäfte gebe. Auch im Auswärtigen Amt und im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gebe es öffentlich zugängliche Cafés. Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein städtebauliches Konzept für mehr öffentlich zugängliche Nutzungen im Regierungsviertel zu entwickeln. Auch bei dem geplanten „Haus der Zukunft“, das neben dem Neubau des Bundesbildungsministeriums entstehen soll, müsse eine öffentliche Nutzung umgesetzt werden. Das Bundesbauministerium solle „zusammen mit den Fachministerien Lösungen entwickeln, die höchsten sicherheitstechnischen Ansprüchen genügen, ohne die städtebauliche Perspektive zu vernachlässigen“, fordert die Fraktion in ihrem Antrag.
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