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So fordert die Linksfraktion, die steuerliche Abzugsfähigkeit des Aufwandes für Personenkraftwagen, die ab dem Jahr 2013 erstmals zugelassen und als Firmenwagen genutzt werden, entsprechend den fahrzeugspezifischen Kohlendioxidemissionen zu begrenzen. Für Fahrzeuge mit einem Ausstoß bis zu 125 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer soll der Aufwand wie bisher zu 100 Prozent geltend gemacht werden. Je übersteigende fünf Gramm Kohlendioxid pro Kilometer soll die Abzugsfähigkeit um 2,5 Prozentpunkte reduziert werden. Der maßgebliche Kohlendioxidwert soll zudem bis 2020 jedes Jahr um fünf Gramm vermindert werden.
Auch bei der Besteuerung der privaten Nutzung von Personenkraftwagen, die heute mit einem Prozent vom Listenpreis erfolgt, werden Änderungen gefordert, die sich bei ab 2013 erstmals zugelassenen und als Firmenwagen genutzten Fahrzeugen an den fahrzeugspezifischen Kohlendioxidemissionen orientieren sollen. „Für Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß bis zu 125 Gramm je Kilometer sind als positiver Anreiz nur noch 0,9 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung pro Kalendermonat zu versteuern. Je übersteigende fünf Gramm CO2 je Kilometer sind 0,025 Prozentpunkte mehr zu versteuern“, fordert die Fraktion, die auch in diesen Fällen den maßgeblichen Kohlendioxid-Wert bis zum Jahr 2020 jährlich um fünf Gramm vermindern will.
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