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Die Fraktion kritisiert zudem, dass bei der Änderung des Artikels 136 über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) das vereinfachte Vertragsänderungsverfahren nach Artikel 48 Absatz 6 des EU-Vertrages gewählt worden sei. Damit hätten das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente keine Möglichkeit für eine breite öffentliche Debatte. Für eine Änderung der Verträge „von derart großer politischer Tragweite“ wäre darum ein ordentliches Änderungsverfahren nach Artikel 48 Absatz 2 EUV erforderlich gewesen, erklärt Die Linke.
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