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Aus Sicht von Bündnis 90/Die Grünen wird mit einem Betreuungsgeld für bildungsferne und einkommensschwache Eltern ein starker Anreiz geboten, auf einen Kinderbetreuungsplatz zu verzichten und stattdessen die Geldleistung in Anspruch zu nehmen. Dies stehe aber im Widerspruch zu dem Ziel, Berufs- und Familienleben besser in Einklang zu bringen. Wissenschaftliche Untersuchungen hätten deutlich gezeigt, dass mit einem Betreuungsgeld Mütter eher zu Hause bleiben und somit ihr Wiedereinstieg in den Beruf erschwert wird. Die Fraktion meldet zudem verfassungsrechtliche Bedenken an. Zwei unabhängige juristische Gutachten seien zu dem Schluss gekommen, dass die Einführung eines Betreuungsgeldes dem Ziel der tatsächlichen Gleichberechtigung zuwiderläuft und deshalb verfassungswidrig ist.
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