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Die Bundesregierung soll dem Antrag zufolge den Gesetzentwurf zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen in einer Reihe von Punkten ändern beziehungsweise ergänzen. So soll laut Vorlage etwa im Verfahren zur Einführung eines neuen Entgeltsystems den fachspezifischen Anforderungen und regionalen Besonderheiten der Kinder- und Jugendpsychiatrie Rechnung getragen werden. Ferner plädiert die Fraktion dafür, zur Sicherstellung einer flächendeckenden psychiatrischen Versorgung für die Nichtbeteiligung an der regionalen Pflichtversorgung je Berechnungs- und Belegungstag einen Abschlag zu vereinbaren. Auch will sie unter anderem die Entwicklung der Personal- und Sachkosten bei der jährlichen Fortschreibung der Leistungsentgelte berücksichtigt wissen.
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