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Weiter soll die Bundesregierung prüfen, ob die Informationen der Reisenden über sicherheitsrelevante Aspekte und den Ablauf von Evakuierungsmaßnahmen vor Reiseantritt und an Bord in Bezug auf Vollständigkeit, Verständlichkeit und Zeitpunkt weiter optimiert werden muss. Außerdem soll die Bundesregierung gemeinsam mit den Sozialpartnern Handlungsempfehlungen für die Reedereien zu formulieren, um einheitliche Standards bei der Personalauswahl für die maritimen Führungspositionen zu schaffen. Außerdem soll sie sich gegenüber den Schifffahrtsunternehmen dafür einsetzen, dass eine regelmäßige Überprüfung der Befähigung des Kapitäns eines Schiffes und seiner Stellvertreter erfolgt.
Die Abgeordneten fordern zudem die Regierung auf, gemeinsam mit den Vertretern der Reedereien zu prüfen, ob eine verpflichtende Anwendung von anerkannten Simulationsprogrammen zur Evakuierung möglich ist. Schließlich soll sie „endlich“ den bereits für 2011 angekündigten Entwurf des Arbeitsgesetzes vorlegen, um das internationale See-Arbeitsübereinkommen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Seeleuten noch in diesem Jahr ins deutsche Recht umzusetzen.
Nach der Havarie zweier Kreuzfahrtschiffe an der italienischen Küste und vor den Seychellen hat eine verstärkte Diskussion um mehr Sicherheit und Risikominimierung an Bord von Kreuzfahrtschiffen eingesetzt, schreiben die Abgeordneten zur Begründung. Der Kreuzfahrtmarkt gehörte weltweit zu den am stärksten wachsenden Segmenten der Tourismuswirtschaft. Die Branche entwickle sich überaus dynamisch und zeichne sich durch einen hohen Wettbewerbsdruck aus. Zunehmender Wettbewerb dürfe jedoch nicht zu Lasten von Sicherheit gehen, betonen die Abgeordneten.
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