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Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass den betroffenen Ländern „geeignete außenhandelspolitische Instrumente“ zur Steuerung von Altkleiderimporten zur Verfügung stünden. Eine Exportbeschränkung für Altkleider lehnt die Bundesregierung ab. Wie sie in der Antwort weiter ausführt, würden Länder wie Kenia, Kamerun, Tansania, Malawi, Uganda und Liberia nach Schätzungen des International Trade Centre (ITC) 60 bis 80 Prozent des Kleidungsbedarfs durch Altkleider decken.
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