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Die Datei „Gewalttäter Sport“ dient laut Bundesregierung der „Verhinderung gewalttätiger Auseinandersetzungen und sonstiger Straftaten im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen, insbesondere von Fußballspielen“. Anlass zur Speicherung personenbezogener Daten seien unter anderem „eingeleitete und abgeschlossene Ermittlungsverfahren sowie rechtskräftige Verurteilungen“ unter anderem bei „Straftaten unter Anwendung von Gewalt gegen Leib und Leben oder fremde Sachen mit der Folge eines nicht unerheblichen Schadens“, bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Nötigung, Beleidigung, Verstößen gegen das Waffen- und das Sprengstoffgesetz oder bei Volksverhetzung. Eine Speicherung von personenbezogenen Daten wegen begangener Ordnungswidrigkeiten sei nicht vorgesehen, schreibt die Bundesregierung weiter.
Die Fraktion Die Linke hatte sich in ihrer Kleinen Anfrage für die Verwendung der Datei „Gewalttäter Sport“ im Zusammenhang mit Plänen zum Einsatz von Gesichtsscannern an den Eingängen von Fußballstadien interessiert. Wie die Abgeordneten schreiben, hätten Medien Anfang Februar 2012 über einen solchen Vorschlag des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz, Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU), berichtet. Demnach soll Gewalttätern der Einlass ins Stadion versagt werden.
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