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Die Bundesregierung unterstützt laut Antwort auch weiterhin zusammen mit den EU-Partnern Mexiko bei der Umsetzung seiner Justizreform und weist die mexikanische Regierung auf die Notwendigkeit einer effizienteren Strafverfolgung und einer Reduzierung der Straflosigkeitsquote hin. Mit dem von der Bundesregierung angeregten Rechtsdialog soll ein zusätzlicher Beitrag zum Aufbau rechtsstaatlicher Polizei- und Justizbehörden geleistet werden.
Wie die Bundesregierung weiter mitteilt, ist die Anzahl der bei der nationalen mexikanischen Menschenrechtskommission anhängig gemachten Beschwerden wegen Menschenrechtsverletzungen durch die Sicherheitskräfte in den letzten Jahren „stetig gestiegen“. Hierzu gehörten auch Beschwerden über "extralegale Hinrichtungen und Fälle von Verschwindenlassen“. Viele dieser Beschwerden seien noch in Bearbeitung.
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