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Bis 2008 sei die Verwendung von kopierten Arbeitsblättern aus Schulbüchern erlaubt gewesen, die Bundesländer hätten dafür im Rahmen einer Pauschalabgabe an die Rechteinhaber gezahlt. Seither jedoch seien die Länder gezwungen, mit den Verwertungsgesellschaften privatwirtschaftliche Lizenzverträge abzuschließen, schreibt die Fraktion im Vorwort ihrer Kleinen Anfrage.
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