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Erklärtes Ziel des Regierungsentwurfs ist „ein leistungsorientiertes und pauschalierendes Entgeltsystem“ in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen. Mit der Neuregelung würden die Behandlungen in das System der Krankenhausfinanzierung eingebunden. Der Gesetzentwurf legt zugleich die Grundlagen für eine systematische Qualitätssicherung in der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung. Der Gemeinsame Bundesausschuss - das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen - wird darin verpflichtet, in seinen Richtlinien erforderliche Maßnahmen zur Sicherung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität einschließlich Indikatoren zur Beurteilung der Versorgungsqualität für diesen Bereich festzulegen.
Die Linksfraktion spricht sich in ihrem Antrag für eine ergebnisoffene Prüfung der Fallpauschalen in Krankenhäusern aus. Die Abgeordneten fordern, zur Überprüfung der diagnosebezogenen Fallgruppen (englisch Diagnosis Related Groups, kurz: DRG) einen eigenen Sachverständigenrat einzusetzen. Dieser solle unter anderem die Qualität der Versorgung sowie Art und Umfang von Leistungsverlagerungen untersuchen. Die Interessen der Patienten sowie der Krankenhaus-Beschäftigten sollten bei der Evaluation im Mittelpunkt stehen. Wie die Linksfraktion ausführt, werden mit den in den Jahren 2003 bis 2005 eingeführten Fallpauschalen Leistungen der Krankenhäuser nicht mehr nach Liegedauer, sondern pauschal nach Diagnose vergütet. Dabei habe es sich um die größte Strukturreform im Krankenhausbereich seit dem Jahr 1972 gehandelt. Die bisherige Begleitforschung ordnen die Parlamentarier als unzureichend ein.
Nach dem Willen der Grünen soll die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf in einer Reihe von Punkten ändern beziehungsweise ergänzen. So soll laut Antrag etwa im Verfahren zur Einführung eines neuen Entgeltsystems den fachspezifischen Anforderungen und regionalen Besonderheiten der Kinder- und Jugendpsychiatrie Rechnung getragen werden. Ferner plädiert die Fraktion dafür, zur Sicherstellung einer flächendeckenden psychiatrischen Versorgung für die Nichtbeteiligung an der regionalen Pflichtversorgung je Berechnungs- und Belegungstag einen Abschlag zu vereinbaren. Auch will sie unter anderem die Entwicklung der Personal- und Sachkosten bei der jährlichen Fortschreibung der Leistungsentgelte berücksichtigt wissen.
Zuhörer werden gebeten, sich beim Ausschuss unter gesundheitsausschuss@bundestag.de mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum und dem polizeilich gemeldeten Wohnort anzumelden.
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