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Pressefreiheit und Rechtsstaatlichkeit würden in bilateralen Regierungskonsultationen und -verhandlungen zwischen Deutschland und Aserbaidschan regelmäßig thematisiert, heißt es in der Antwort weiter. Rechtsstaatlichkeit und Demokratieförderung seien zudem Bestandteile des Südkaukasus-Schwerpunktprogramms des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
Nach Einschätzung der Bundesregierung hat der „European Song Contest“, der Ende Mai in Baku stattfindet, die allgemeinen Lage der Menschenrechte nicht geändert.
Eine Gruppe aserbaidschanischer Nichtregierungsorganisationen wolle die mit dieser Veranstaltung verbundene internationale Aufmerksamkeit nutzen, um die Menschenrechtslage in ihrem Land zu thematisieren und zu verbessern. Über Behinderungen dieses Vorhabens liegen der Bundesregierung bisher keine Erkenntnisse vor, heißt es weiter.
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