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Wie die Abgeordneten erläutern, kann das Flughafenverfahren insbesondere auf Asylsuchende angewendet werden, die bei ihrer Einreise am Flughafen Asyl beantragen und aus einem "sicheren Herkunftsstaat" stammen oder keinen gültigen Reisepass besitzen. Die Asylsuchenden würden dann während des Asylverfahrens vor der Einreise auf dem Gelände des Flughafens im Transitbereich untergebracht. Über den Asylantrag solle das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) binnen zwei Tagen nach Ankunft entscheiden. Gegen eine negative Entscheidung des BAMF könne der Asylsuchende in einer Frist von drei Tagen das Verwaltungsgericht anrufen, das in einem Eilverfahren ohne mündliche Verhandlung entscheide. Die sich daraus ergebende maximale Unterbringungsdauer am Flughafen von 19 Tagen werde in der Praxis allerdings häufig deutlich überschritten.
Schon bei seiner Einführung 1993 sei das Flughafenverfahren von Wohlfahrtsverbänden, Menschenrechtsorganisationen und Kirchen heftig kritisiert worden; "die grundsätzlichen Bedenken gegen dieses Verfahren und seine gravierenden Folgen für die Schutzsuchenden bestehen unverändert fort", heißt es in der Antragsbegründung weiter. Die Betroffenen würden "für einen nicht genau definierten Zeitraum in einer haftähnlichen Lage" gehalten. Die Anhörung der Asylsuchenden finde unmittelbar nach der Ankunft am Flughafen in einer "außergewöhnlich schwierigen und stressbeladenen Situation" statt. Eine unabhängige Rechtsberatung vor der Anhörung sei nicht vorgesehen. "Extrem kurze Rechtsbehelfs- und Begründungsfristen" erschwerten die Wahrnehmung des Rechtsschutzes. Auch Kinder und unbegleitete Minderjährige müssten das Flughafenverfahren durchlaufen und würden in der Flughafenunterkunft untergebracht. Gleiches gelte für andere besonders schutzbedürftige Personen wie etwa Opfer von Folter und Gewalt.
Gerade Folteropfer, Traumatisierte und Minderjährige benötigten aber "besondere Unterstützung und Hilfe, um die wichtigen Befragungen durch die Bundespolizei und das BAMF zu bewältigen, sowie angemessene Unterbringung und Betreuung, welche im Transitbereich von Flughäfen nicht gewährleistet" seien, schreibt die Fraktion. Vielmehr stelle die "haftähnliche Unterbringung, die Isolierung von der Außenwelt und die ungewisse Situation eine massive psychische Belastung dar, die auch immer wieder zu Suizidversuchen" führe. Die "gravierenden menschlichen Härten und substanziellen rechtsstaatlichen Defizite" sprächen "auch vor dem Hintergrund der seit der Einführung des Flughafenverfahrens deutlich zurückgegangenen Flüchtlingszahlen für die Abschaffung dieses Sonderverfahrens".
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