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Außerdem kündigt die Bundesregierung eine Änderung der See-Eigensicherungsverordnung an. "Danach sollen Reeder, die beabsichtigen, private bewaffnete Sicherheitskräfte an Bord von Schiffen unter deutscher Flagge einzusetzen, sich einen entsprechenden Zusatz zum Gefahrenabwehrplan für das Schiff vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie genehmigen lassen", schreibt die Regierung. Erlaubt soll nur der Einsatz von bewaffneten Sicherheitskräften sein, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zugelassen worden seien.
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