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Die Linke schreibt in ihrem Antrag, wer als Folge medizinisch nicht notwendiger ästhetischer Operationen, Tätowierungen oder Piercings medizinisch behandelt werden muss, werde von seiner Krankenkasse nach geltendem Recht an den Kosten der Behandlung beteiligt. Diese Selbstverschuldens-Regel hätten die Fraktionen von Union und SPD im Jahr 2007 gemeinsam geschaffen. Für privat Krankenversicherte gelte diese Regel nicht. Die privaten Krankenversicherungen zahlen nach Darstellung der Abgeordneten „sogar die Einsetzung eines neuen Implantats“.
Als Sachverständige sind unter anderen Vertreter des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung, des Verbandes der privaten Krankenversicherung, der kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen (VDÄPC) und der Verbraucherzentrale Bundesverband geladen. Zuhörer werden gebeten, sich beim Ausschuss unter gesundheitsausschuss@bundestag.de mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum und dem polizeilich gemeldeten Wohnort anzumelden.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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