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In der Unterrichtung wird der Kreditwirtschaft vorgeworfen, keine der Empfehlungen aus dem gemeinsamen Maßnahmenpaket von Staat und Wirtschaft zum Girokonto für jedermann umgesetzt zu haben. Dagegen sei die Bundesregierung ihrem Handlungsauftrag mit dem Gesetz zur Reform des Pfändungsschutzes nachgekommen. Die Deutsche Kreditwirtschaft habe demgegenüber weder die Empfehlung für ein Girokonto für jedermann in eine Selbstverpflichtung umgewandelt noch habe sie die Schlichtungssprüche ihrer Schiedsstellen für die Mitgliedsinstitute für verbindlich erklärt. Nach der Empfehlung kann ein Kunde ein Girokonto unabhängig von Art und Höhe seiner Einkünfte und auch bei schlechten Schufa-Einträgen erhalten. Der Kunde erhält damit die Möglichkeit zur Entgegennahme von Gutschriften, zu Ein- und Auszahlungen in bar sowie zur Teilnahme am Überweisungs- beziehungsweise Zahlungsverkehr.
Zu der Anhörung werden 18 Sachverständige verschiedener Organisationen und Verbände von der Bundesagentur für Arbeit bis zur Verbraucherzentrale erwartet. Eingeladen sind auch Vertreter der Deutschen Kreditwirtschaft.
In der Anhörung geht es ebenfalls um drei Anträge der Oppositionsfraktionen SPD (17/7823), Die Linke (17/8141) und Bündnis 90/Die Grünen (17/7954), in denen das Recht auf ein Guthabenkonto beziehungsweise die gesetzliche Verankerung des Girokontos für jedermann verlangt werden.
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