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Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (17/8801) sieht zwar eine .Erhöhung der Zuschläge auf den Strompreis für KWK-Anlagen vor, die ab 2013 den Betrieb aufnehmen. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Anhebung in Höhe von 0,3 Cent je Kilowattstunde ausschließlich für Anlagen, die dem Emissionszertifikatehandel unterliegen, sei nicht ausreichend, erklärte der BDEW. Die Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen werde besser dargestellt als sie in Wirklichkeit sei. Allerdings würden die Deckungsbeiträge (Strompreise, Wärmeerlöse) in der Realität geringer ausfallen als angenommen, die Gaspreise dagegen höher.
Der Verband der industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) beklagte, es werde immer schwieriger, die Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen darzustellen. Deshalb sei es auch nicht zu einer Ausschöpfung des KWK-Fördertopfes gekommen. Statt vorgesehener 750 Millionen Euro seien zuletzt nur 250 Millionen Euro in Anspruch genommen worden. Die zunehmende Einspeisung erneuerbarer Energien wirke sich durch eine Verschiebung der Einsatzreihenfolge nachteilig für KWK-Anlagen aus, die ein Sinken erzielbarer Preise und von Einsatzzeiten hinzunehmen hätten. Daher sprach sich auch der VIK für eine Erhöhung der Zuschläge auf 0,5 Cent aus.
Ähnlich argumentierte der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der die Stadtwerke vertritt. Die Auslastung von KWK-Anlagen werde aufgrund der zunehmenden Einspeisung von erneuerbaren Energien sinken. Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. (AGFW) wies darauf hin, dass der Strommarkt mit seinen niedrigen Deckungsbeiträgen derzeit Investitionen in Kraftwerke verhindere. Daher müssten die Zuschläge erhöht werden, zumal auch Preise und Kosten im Anlagenbau deutlich gestiegen seien. Der Energieversorger E.ON erwartet fast kein Wachstum bei der Errichtung neuer KWK-Anlagen, da sich die Rahmenbedingungen für Investitionen in konventionelle Energieerzeugung und auch die KWK verschlechtert hätten. Ähnlich äußerten sich der Chemiepark-Betreiber Currenta und der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung.
Der Energiekonzern Vattenfall sprach sich für eine bessere Förderung von Wärmespeichern aus. Dadurch könne die KWK-Stromproduktion von der KWK-Wärmenachfrage entkoppelt werden. Die absolute Förderbegrenzung auf fünf Millionen Euro je Speicherprojekt sollte entweder auf zehn Millionen Euro erhöht oder sogar ganz aufgehoben werden.
Pessimistisch beurteilte Felix Matthes vom Öko-Institut (Berlin) in seiner Stellungnahme die Erwartungen der Bundesregierung. Das Ziel eines Stromerzeugungsanteils von 25 Prozent für die Kraft-Wärme-Kopplung werde unter den bisherigen Rahmenbedingen nicht erreicht werden können. „Selbst ein Anteil von 20 Prozent erscheint ohne weitere Flankierungen nur unter sehr optimistischen Annahmen als erreichbar“, erklärte Matthes. Die Bedeutung besonders kleiner KWK-Anlagen stellte der Stromanbieter „Lichtblick“ heraus. Sogenannte Mini-KWK bis 50 Kilowattstunden elektrischer Leistung könnten miteinander zu virtuellen Kraftwerken vernetzt werden. Dank dezentraler Einspeisung des KWK-Stroms könnten die Stromnetze entlastet und die Netzausbaukosten deutlich reduziert werden.
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